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Der Bauturbo ermöglicht unkompliziertes Bauland

Der Bauturbo ermöglicht unkompliziertes Bauland

Der Rat der Gemeinde Kranenburg hat Leitlinien zur Anwendung des sogenannten „Bau-Turbos“ beschlossen. Grundlage ist das Sonderbaurecht des Bundes nach § 246e des Baugesetzbuchs (BauGB), das bis Ende 2030 befristet ist. Ziel der Regelung ist es, den Wohnungsbau durch vereinfachte und beschleunigte Genehmigungsverfahren erheblich zu erleichtern.

 

Durch das Sonderbaurecht entstehen neue Möglichkeiten für Bauvorhaben im Außenbereich, die bislang strengeren gesetzlichen Hürden unterlagen. Unter bestimmten Voraussetzungen können dort nun Wohngebäude errichtet oder erweitert werden, ohne dass zuvor ein langwieriges Bebauungsplanverfahren durchlaufen werden muss. Zentrale Bedingung hierfür ist, dass das geplante Vorhaben in einem engen, unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit bereits bestehenden Siedlungsbereichen steht.

 

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